Stiftungsgeschäft

Stiftungsgeschäft

Der Kirchenvorstand der

Evangelischen Maria-Magdalena-Gemeinde
Gartenstraße 67
60596 Frankfurt-Sachsenhausen

– im nachfolgenden Stifterin genannt – hat in seiner Sitzung am 10. März 2008 beschlossen, die

Maria-Magdalena-Stiftung

als nichtrechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Ev. Maria-Madalena-Gemeinde zu errichten. Die Stifterin ist zugleich Rechtsträgerin und Treuhänderin für diese Stiftung.

Zweck der Stiftung ist Förderung der Arbeit der ev. Maria-Magdalena-Gemeinde.

Das Stiftungsvermögen beträgt 500.000 €
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

und wird mit der Auflage verbunden, dieses Vermögen der Stiftung zu erhalten und die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.

Die Verwaltung der Stiftung richtet sich nach der beigefügten Satzung.

Frankfurt am Main, 11.03.2008

gez. v.Schnurbein, Baumann

(Siegel)